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Einzelpflegekraft vs. 24 Stunden Pflege

Was ist eine Einzelpflegekraft?

Im Allgemeinen versteht man unter einer Einzelpflegekraft eine Person, welche selbstständig in der Altenpflege tätig ist – also nicht bei einem Pflegedienst oder ähnlich angestellt ist. Seit 2008 ist es möglich, dass Einzelpflegekräfte mit Pflegekassen einen Vertrag über die häusliche Pflege sowie die Betreuung bzw. Versorgung eines Pflegebedürftigen eingehen können. Jedoch kann dies nur unter gewissen Vorraussetzungen geschehen. Dazu gehören zum Beispiel Vorteile, die durch die Pflege der Einzelpflegekraft bestehen. Mit dieser Regelung soll dem Selbstbestimmungsrecht des Pflegebedürftigen entsprochen werden. Das unterstellt gleichzeitig, dass die Pflege durch eine professionelle Einzelperson besser auf die individuellen Wünsche und Bedürfnisse des Versicherten zugeschnitten ist. Außerdem kann so die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen besser gefördert werden.

Sie möchten mehr erfahren? Rufen Sie uns an: 0991 3830 3076 – Wir besuchen Sie auch gerne persönlich, um Ihnen zu helfen, die passende Pflege für Ihre Angehörigen zu finden.

Mehr dazu erfahren Sie auch im Sozialgesetzbuch unter § 77 SGB XI.

Unterschied zur Pflegekraft in der 24 Stunden Pflege von EuroPflege-24:

Im Vergleich zu einer Einzelpflegekraft sind alle Pflegekräfte von EuroPflege-24 angestellt. Dadurch brauchen Sie sich nicht um Abgaben als Arbeitnehmer oder ähnliches kümmern. Darüber hinaus sind im Normalfall Einzelpflegekräfte deutlich teurer. Eine selbständige Einzelpflegekraft wird deswegen meist nur von den Betroffenen gegenüber einer angestellten 24 Stunden Pflegekraft bevorzugt, wenn die Person durch spezielle Fähigkeiten oder einem anderen Grund, deutlich besser für die Pflege der betroffenen Person geeignet ist.

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