Alles was Sie über die stationäre Pflege wissen müssen!1>
Die stationäre Pflege steht im Gegensatz zur ambulanten Pflege, also z.B. einer Betreuung durch eine 24 Stunden Pflegekraft, da die Pflege in einer speziellen Einrichtung wie dem Altenheim oder Pflegeheim erfolgt. Stationäre Pflege umfasst also die vollstationäre Pflege (vollstationäre Pflegeeinrichtung), die teilstationäre Pflege (Tages- und Nachtpflege) und die Kurzzeitpflege. Laut § 72 SGB XI müssen Einrichtungen, welche über die gesetzliche Pflegeversicherung abrechnen, zugelassen sein und mit der Pflegekasse einen entsprechenden Versorgungsvertrag geschlossen haben.
Die vollstationäre Pflege:
Pflegebedürftige Menschen, die aus verschiedenen Gründen nicht mehr von Angehörigen oder von Pflegediensten zu Hause versorgt und gepflegt werden können, werden im Rahmen der vollstationären Pflege in einer Pflegeeinrichtung untergebracht. Hierfür spricht eine rund-um-die-Uhr Versorgung (24 Stunden) auf einem hohen medizinischen Niveau. Alle Bewohner der Pflegeeinrichtung zahlen zu dem Leistungsbetrag, den die Pflegeversicherung zur Verfügung stellt noch einen einrichtungseinheitlichen Eigenanteil. Die Höhe des Eigenanteils ist dabei unabhängig vom Pflegegrad (früher Pflegestufe) immer gleich.
Die teilstationäre Pflege:
Die teilstationäre Pflege wird entweder als Tages- oder als Nachtpflege durchgeführt. Im Rahmen der Tagespflege wird der Pflegebedürftige nur tagsüber in der Pflegeeinrichtung untergebracht und betreut, während es bei der Nachtpflege so ist, dass die Betreuung und Pflege ausschließlich nachts in der Einrichtung erfolgt. Sie kann die häusliche Pflege ergänzen, wenn diese nicht in ausreichendem Umfang möglich ist. Einen Anspruch auf teilstationäre Leistungen haben lauf § 41 SGB XI Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 (Für Informationen zur Pflegereform 2017 und den alten Pflegeklassen lesen sie hier gerne mehr.
Gründe für eine stationäre Pflege:
Wie ein Angehöriger gepflegt wird, hängt natürlich immer vom Einzelfall ab. Folgende Kriterien können für eine stationäre Unterbringung sprechen:
- Fehlen einer Pflegeperson
- Keine Pflegebereitschaft möglicher Pflegepersonen
- Überforderung der Pflegepersonen
- Besonders schwere Fälle in Bezug auf den Pflegebedürftigen
- Die räumlichen Gegebenheiten für eine Pflege zuhause
Wir raten dennoch in den meisten Fällen zur Pflege im eigenen Heim, da der Wunsch zu Hause zu bleiben bei sehr vielen älteren Menschen hoch ist. Die stationäre Pflege empfehlen wir nur wenn mehrere der oben genannten Punkte auf den individuellen Fall zutreffend sind.
Können Leistungen der stationären Pflege mit dem Pflegegeld oder Sachleistungen kombiniert werden?
Generell ist es im Fall der teilstationären Pflege möglich! Je nachdem inwieweit die Höchstleistungen für die Tages- bzw. Nachtpflege ausgeschöpft werden, bleibt ein anteiliger Anspruch auf Pflegegeld und Sachleistungen erhalten. Kontaktieren Sie und für detailliertere Informationen.
Wir beraten Sie gerne und gehen auf Ihre individuelle Situation ein! Für Informationen über EuroPflege-24 und Sabine Lorenz klicken Sie bitte hier.