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Vorsorgevollmacht

Die Vorsorgevollmacht – Was Sie wissen müssen und wie es die Altenpflege beeinflusst?

Verliert ein Mensch z.B. durch einen Unfall, Krankheit oder im Alter die Fähigkeit, den eigenen Willen zu äußer oder wichtige Angelegenheiten sebstverantwortlich zu entscheiden, stellt sich häufig die Frage, wer diese Themen für ihn übernimmt. In den meisten Fällen der Altenpflege stellt sich zu einem gewissen Zeitpunkt diese Frage. Ohne die Regelung einer solchen Situation erfahren Betroffene oft nur schmerzhaft, dass Sie rein rechtlich nicht in der Lage sind, sich vollständig und allumfassend, um den Angehörigen zu kümmern. Nur wer eine Vorsorgevollmacht besitzt, gilt rein rechtlich als bevollmächtigt, Entscheidungen zu treffen und umzusetzen, die der Betroffene selbst nicht mehr selbst entscheiden kann.

Ausführliche Informationen finden Sie auf Wikipedia “Vorsorgevollmacht”.

Sind Sie schon bevollmächtigt und überlegen gerade ob die 24 Stunden Altenpflege in Frage kommt? Mehr über uns und wie wir Sie bei der Altenpflege unterstützen erfahren Sie hier.

Die Auswahl des Bevollmächtigten ist entscheidend!

Gibt es schon jemanden der sich der Altenpflege des Betroffenen angenommen hat? Die Verantwortung die einem Bevollmächtigtem durch eine Vorsorgevollmacht übertragen wird ist nämlich enorm. Der Bevollmächtigte wird zum Vertreter des gebrechlichen Menschen und wird nicht vom Gericht bestellt und überwacht. Die richtige Auswahl ist deshalb besonders wichtig. Die Person muss im höchsten Grade für den Betroffenen Vertrauenswürdigkeit sein und über die Aufgaben ausführlich aufgeklärt werden. Meistens wird bei der Auswahl natürlich auf Angehörige zurückgegriffen, die selbst stabil im Leben stehen und wo die Aussicht besteht, dass der Bevollmächtigte später nicht seinerseits gebrechlich wird. Auch Anwälte des Vertrauens oder sehr nahe Freunde könnten für die Rolle in Betracht gezogen werden. Es können auch mehrere Bevollmächtigte die Rolle teilen. Bei der richtigen Auswahl heißt dies für den Betroffenen, dass die eigenen Interessen trotz der eigenen Unfähigkeit weiterhin durchgesetzt werden und nicht eine fremde Betreuungsperson durch das Gericht bestellt wird, die oftmals falsche Entscheidungen treffen könnte.

Der Antrag und formelle Anforderungen

Rein gesetzlich gibt es keine Formvorschrift für die Anfertigung einer Vorsorgevollmacht für die Altenpflege. Theoretisch könnte sogar eine mündliche Vollmacht anerkannt werden, allerdings ist davon aus Gründen der Beweiskraft klar abzuraten! Generell empfiehlt es sich den Anwalt oder Notar zur Hilfe zu ziehen. Dabei macht es dann auch Sinn die Vollmacht bei der Bundesnotarkammer registrieren zulassen.

Auf den Seiten des Bundesanzeigers finden Sie weitere Informationen zum Thema Vorsorgevollmacht – gerade mit Hinblick auf die Altenpflege. Die notwendigen Formulare finden Sie hier.

Es empfiehlt sich zusammen mit einer Vorsorgevollmacht auch eine Patientenverfügung abzufassen, in der Sie vorab über etwaige medizinische Maßnahmen entscheiden können.