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Familienpflegezeit

Was ist die Familienpflegezeit?

Die Familienpflegezeit trat am 1. Januar 2012 in Kraft und soll Familien die Möglichkeit bieten, einen Angehörigen der Pflege benötigt, bis zu 2 Jahre neben dem Beruf zu pflegen. Arbeitnehmer sollen ihre Arbeitszeit in dieser Zeit auf bis zu 15 Stunden pro Woche reduzieren können, um einen pflegebedürftigen Angehörigen zu pflegen. Der Verdienstausfall wird zu einem Teil (die Hälfte) vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) über ein zinsloses Bundesdarlehen übernommen und nach Beendigung der Familienpflegezeit durch den Arbeitgeber an das BAFzA zurücküberwiesen.

Was heißt das konkret? Beispielsweise könnte ein Arbeitnehmer seine wöchentliche Arbeitszeit für 1 Jahr auf 20 Stunden reduzieren (Annahme: 40 Stunden Woche), jedoch weiterhin 75 % seines Gehalts erhalten. Im Anschluss daran würde der Arbeitnehmer wieder voll in den Beruf einsteigen, allerdings weiterhin für 1 Jahr nur 75 % des Gehaltes ausgezahlt bekommen. Es ist zwingend notwenig für die Rüchzahlungsphase eine Versicherung abzuschließen, die einen möglichen Jobverlust absichert.

Haben Sie Fragen? Sprechen Sie mit uns, um herauszufinden ob in Ihrem speziellen Fall eine Pflege durch eine 24 Stunden Pflegekraft oder durch Familienpflege besser ist. Sie erreichen uns unter: 0991 3830 3076



Laut Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) werden etwa 1,6 Millionen Pflegebedürftige im häuslichen Umfeld durch nahe Verwandte oder professionelle Pflegekräfte betreut. Knapp 3/4 davon betreuen den Angehörigen selbstständig, kommen jedoch dabei oft an die eigene körperliche und geistige Belastungsgrenze. Für die meisten pflegenden Angehörigen in einer Vollzeitbeschäftigung, lassen sich Pflege und Berufstätigkeit kaum vereinbaren. Neben Angst vor einem Jobverlust fühlen sich viele nach einiger Zeit überfordert und suchen andere Alternativen. Um weiterhin eine Altenpflege im eigenen Umfeld zu ermöglichen greifen viele Betroffene zur 24-Stunden-Pflege.

Mehr zum Gesetz über die Familienpflegezeit (FPflZG) finden Sie hier. Familienpflege oder doch 24 Stunden Pflege? Wir helfen gerne weiter.

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