Was müssen Sie über die Pflegeversicherung wissen?
Den Bürgern der Bundesrepublik Deutschland wird seit 1995 ein Versicherungsschutz bei Pflegebedürftigkeit gewährt, den es vorher nicht gab. In der sozialen Pflegeversicherung sind die gesetzlich Krankenversicherten versichert.
Der Pflegeversicherungsvertrag ist Grundlage zur Abrechnung mit der Pflegekasse. Für die Pflegeversicherung ist die Pflegekasse zuständig, bei der die Krankenkasse besteht. Die Pflegekasse rechnet Sach- und Geldleistungen ab und koordiniert die Versorgung der Versicherten. In enger Zusammenarbeit mit den Versicherungen ist eine Pflegekasse auch angehalten, durch Präventionsmaßnahmen dem Eintritt in die Pflegebedürftigkeit möglichst vorzubeugen.
Für Sie wichtig: Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegesachleistungen haben alle, die in den letzten 5 Jahren durchgängig kranken- und pflegeversichert waren.
Über das Bundesamt für Gesundheit finden Sie alle Informationen zu diesem Thema: Pflegeleistungen Bundesamt für Gesundheit
Hintergrund, Geschichte und Entwicklung der Pflegeversicherung
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit
“Am 1. Januar 1995 wurde die letzte große Lücke in der sozialen Versorgung geschlossen. Seither gibt es die Pflegeversicherung als fünfte Säule der Sozialversicherung neben der Krankenversicherung, der Arbeitslosenversicherung, der Rentenversicherung und der gesetzlichen Unfallversicherung. Da prinzipiell jeder einmal auf Pflege angewiesen sein kann, wurde schon bei der Einführung der Pflegeversicherung eine umfassende Versicherungspflicht für alle gesetzlich und privat Versicherten festgelegt. Das bedeutet: Jeder, der gesetzlich krankenversichert ist, ist automatisch in der sozialen Pflegeversicherung versichert, und jeder privat Krankenversicherte muss eine private Pflege-Pflichtversicherung abschließen.
Warum war die Einführung der Pflegeversicherung notwendig
Alle Industrienationen haben eines gemeinsam: Ihre Gesellschaften werden immer älter. Nach den Vorausschätzungen zur Bevölkerungsentwicklung wird in Deutschland die Anzahl älterer Personen (80 Jahre und älter) von 2013 bis zum Jahr 2060 um knapp 5 Mio. Menschen auf knapp 9 Mio. ansteigen. Ein heute sieben Jahre altes Mädchen hat gute Chancen, das 22. Jahrhundert zu erleben. Diese positive Entwicklung hat jedoch auch eine Kehrseite. Ab dem 80. Lebensjahr steigt die statistische Wahrscheinlichkeit, auf fremde Hilfe angewiesen zu sein, rapide an – auf 33 Prozent. Das heißt: Je älter die Bevölkerung, desto höher die Zahl der pflegebedürftigen Menschen. Pflegebedürftigkeit bedeutet für die Betroffenen und ihre Angehörigen große physische, psychische und finanzielle Belastung, zumal sich die Familienstrukturen verändert haben. In den Familien gibt es weniger Kinder, oft sind diese berufstätig und können sich nicht so intensiv um ihre Eltern kümmern, wie es früher einmal der Fall war. Um Pflegebedürftige und ihre Familien zu entlasten, wurde deshalb die Pflegeversicherung eingeführt. Denn nach der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland ist unser Land ein sozialer Rechtsstaat, der seinen Bürgerinnen und Bürgern für die wesentlichen Lebensrisiken einen angemessenen Schutz garantieren muss.
Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen. Dabei muss mindestens täglicher Hilfebedarf bei wenigstens zwei der – im Gesetz genannten – Verrichtungen aus den Bereichen der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität sowie ergänzend der hauswirtschaftlichen Versorgung bestehen.
Je nach Umfang des Hilfebedarfs gibt es fünf Pflegegrade. Zusätzlich wird danach differenziert, ob bei dem pflegebedürftigen Menschen ein höherer Betreuungsbedarf besteht, weil er an einer Demenzerkrankung leidet.
Die Pflegeversicherung gibt den pflegebedürftigen Menschen die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, wie und von wem sie gepflegt werden möchten. So können Pflegebedürftige entscheiden, ob sie Hilfe von professionellen Fachkräften in Anspruch nehmen möchten oder ob sie lieber Pflegegeld beziehen, das sie an ihre pflegenden Angehörigen als finanzielle Anerkennung weitergeben können. Oberstes Ziel ist es, den pflegebedürftigen Menschen weitestgehend ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.”