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Kurzzeitpflege vs. Langzeitpflege

Wie unterscheiden sich Kurzzeitpflege und Langzeitpflege? Und wie steht die 24 Stunden Pflege und die Pflegegrade dazu?

Kurzzeitpflege auf einen Blick

Kurzzeitpflege ist Pflege, bei der ein pflegebedürftiger Mensch für einen Zeitraum, der 28 Tage nicht überschreitet, in einer stationären Einrichtung gepflegt wird. Dies ist oft dann der Fall, wenn pflegende Angehörige selbst krank werden oder eine Auszeit von der anstrengenden Pflege nehmen wollen. Auch wenn nach einem Krankenhausaufenthalt noch eine Nachsorge nötig ist, ist die Kurzzeitpflege eine Alternative vor allem für ältere und allein stehende Menschen. Oft tritt eine Pflegebedürftigkeit ohne Vorwarnung ein. Dann kann die Kurzzeitpflege auch als Überbrückungsmaßnahme dienen und die 28 Tage können für die Suche einer passenden Betreuungsform, also entweder die Unterbringung in einem Alten – und Pflegeheim oder eine häusliche 24 Stunden Betreuung oder ein ambulanter Pflegedienst, genutzt werden. Es ist wichtig zu beachten, dass die Kurzzeitpflege bei der Pflegekasse beantragt und genehmigt werden muss. Dies kann auch relevant für die Pflegegrade sein.

Mehr zum Thema Pflegekasse sowie Pflegegrad finden Sie hier.

Langzeitpflege auf einen Blick

Langzeitpflege bezeichnet die medizinische und soziale Betreuung von Menschen, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung über einen längeren Zeitraum hinaus nicht in der Lage sind, die alltäglichen Aufgaben des Lebens alleine zu bewältigen. Es kann jedoch auch sein, dass Angehörige im Alter die Betreuung durch eine Person allein aus Gesellschaftsgründen wünschen. Übernommen werden kann die Langzeitpflege von Angehörigen und von sozialen oder medizinischen Diensten. In beiden Fällen ist eine ambulante oder stationäre Langzeitpflege möglich. Es spielt natürlich eine wichtige Rolle den passenden Pflegegrad für Ihre Angehörigen zu beantragen.

EuroPflege-24 hilft Ihnen generell eine langfristige Lösung für Ihre Angehörigen durch eine 24 Stunden Pflege zu finden und kann auch beratend beim Thema Kurzzeitpflege bzw. Pflegegrad zur Seite stehen.

Die Langzeitpflege als besondere Form der Hilfe bewegt sich zwischen zwei Bereichen. Auf der einen Seite steht die medizinische Versorgung der Patienten und auf der anderen Seite die Sozialfürsorge. Beide Bereiche müssen sich ergänzen, damit kranke und hilfsbedürftige Menschen eine optimale Versorgung erfahren. Leider spielen in Deutschland auch nach mehreren Gesundheitsreformen die Kosten für die Langzeitpflege eine große Rolle, so dass die Qualität der Betreuung von Patient zu Patient sehr unterschiedlich ist. In größeren Heimen wird versucht, den pflegebedürftigen Menschen ein möglichst eigenständiges Leben zu ermöglichen und ihnen abhängig vom Pflegegrad auch soziale Kontakte und ein aktives eigenständiges Zusammenleben mit anderen Patienten zu ermöglichen. Dazu gehören diverse Freizeit- und Kulturangebote, aber auch die Pflege und Ausübung von Religion. Für viele Menschen, die auf Langzeitpflege angewiesen sind, ist es wichtig einen persönlichen Rückzugsbereich zu haben. In Pflegeheimen wird daher darauf geachtet, dass eine Unterbringung in Einzelzimmern bei der Langzeitpflege möglich ist und dass die Zimmer auch Raum für eine individuelle Gestaltung lassen.

Langzeitpflege richtet sich an alte Menschen, aber auch an Menschen, die von früh an mit Krankheit oder Behinderung leben müssen. Ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen, das ist die Aufgabe der Langzeitpflege und wird durch die verschiedenen Pflegegrade unterstützt. Die medizinisch-technischen Möglichkeiten sind weit fortgeschritten und lassen Menschen am Leben, die noch vor wenigen Jahrzehnten vorzeitig gestorben wären. Der Segen der Technik ist aber auch eine Herausforderung an die Pflegekräfte und betreuenden Angehörigen. Besonders schwierig ist es, wenn sich Menschen mit Hirnschädigungen in der Langzeitpflege befinden. Die neurologische Rehabilitation hat zwar große Fortschritte gemacht, aber trotzdem bleiben immer noch viele Menschen nach Schlaganfall, Viruserkrankung oder Unfall ein Leben lang geschädigt. Interdisziplinäre Zusammenarbeit aller Beteiligten in der Langzeitpflege ist wichtig und muss zur Not von den Angehörigen eingefordert werden, da die europäische Gesetzgebung noch zu viele Lücken offen lässt.

Zusammengefasst lässt sich sagen, dass die 24 Stunden Pflege durch eigene Pflegekräfte je nach Pflegegrad eher geeignet ist für die Langzeitpflege und die Kurzzeitpflege durch ambulante Einrichtungen oder das Altersheim abgedeckt wird.

Kurzzeitpflege zuhause ist in Ausnahmefällen möglich. Die Pflege kann dann durch einen ambulanten Pflegedienst oder eine 24 Stunden Pflege erfolgen. Dies ist meist dann der Fall, wenn die zu betreuende Person sich weigert, das eigene Zuhause zu verlassen. Dies muss jedoch mit der Pflegekasse beziehungsweise der Krankenkasse und dem behandelnden Arzt individuell geregelt werden und wird auch durch die Pflegegrade beeinflusst.

EuroPflege-24 vermittelt und organisiert als eine der führenden Vermittlungsagenturen seit vielen Jahren Pflegeeinsätze im Bereich der häuslichen 24 Stunden Pflege daheim, egal ob Langzeitpflege oder Kurzzeitpflege, und unterstützt durch Haushaltshilfen aus z.B. Polen oder Rumänien bzw. Pflegekräfte aus anderen osteuropäischen Ländern.