Welche Pflegekräfte wir für die 24 Stunden Pflege vermittlen
Hauptsächlich vermitteln wir qualifizierte Pflegekräfte aus osteuropäischen Ländern wie Rumänien, Polen oder der Slowakei. Jede einzelne Betreuungskraft kann eine solide Ausbildung und die entsprechende berufliche Erfahrung in einem Beruf nachweisen. Außerdem ist es für die Betreuungskräfte selbstverständlich, sich liebevoll, motiviert und freundlich um die zu pflegende Person zu kümmern. Unsere Kunden dürfen sich bei der Vermittlung einer Betreuungskraft durch uns sicher sein, dass wir jegliches Personal mit Bedacht auswählen. Dass die Betreuungskräfte fleißig und aufgeschlossen für diese Form der Anstellung sind, beweisen Attribute wie der Wille, Grundlagen der deutschen Sprache zu erlernen oder sich im Bedarfsfall auf neue Situationen einzustellen. Wir beschäftigt und vermittelt für die 24 Stunden Pflege ausnahmslos Personal mit sozialversicherungspflichtigem Beschäftigungsverhältnis und dem üblichen Versicherungsschutz. Der Zoll hat geprüft: das Konzept von EuroPflege-24 ist legal.
Da mit den Beitrittsländern der EU ein Überleitungsabkommen besteht, ist es für diese Betreuungskräfte problemlos möglich, sich von ihren jeweiligen Arbeitgebern nach Deutschland entsenden zu lassen. Dies ist die Grundlage für eine legale Anstellung, da diese auf dem Dienstleistungsvertrag der Europäischen Union basiert. Diese Regelung bietet den Vorteil, dass Pflegebedürftige aus Deutschland mit ausreichend Betreuungskräften versorgt werden – denn hierzulande herrscht ein deutlicher Mangel an Personal.
Die kostengünstige 24 Stunden Pflege baut darauf, dass die Haushaltshilfe Ihrer Eltern direkt vor Ort freie Kost und Logis hat. Ein eigenes Zimmer muss vorhanden sein, genauso wie ein Bad, das mit genutzt werden kann. Sollten Ihre Eltern in der Nacht plötzlich ein Problem haben, ist die Hilfe bereits vor Ort.
Welche Aufgaben werden von Ihrer Pflegekraft übernommen?
Je nach Fall wird entschieden welche Pflegekraft am Besten geeignet ist, um die individuellen Aufgaben für eine erfolgreiche Betreuung zu übernehmen. 24 Stunden Pflege ist immer individuell und in jedem Fall muss einzeln entschieden werden. Diese Betreuungsleistungen werden im Einzelfall den Bedürfnissen und persönlichen Vorstellungen der pflegebedürftigen Personen angepasst. Entscheiden ist der jeweilige Pflegegrad der betroffenen Person. Eine gute Betreuung beinhaltet jedoch immer folgende Leistungen:
- Hilfe bei den alltäglichen Tätigkeiten wie An- und Auskleiden, Essen anreichen sowie die Körperpflege einschließlich Baden, Duschen, Waschen
- Hauswirtschaftliche Versorgung: Putzen, Waschen, Kochen und Einkaufen
- Maßnahmen wie Prophylaxe oder der Wechsel von Verbänden
- Mobilisierung der Betreuten nach Anleitung über einen Therapeuten
Neben der direkten Betreuung der bedürftigen Personen innerhalb der 24 Stunden Pflege gehört natürlich auch die Beschäftigung mit den Betroffenen zum Aufgabengebiet unserer Pflegekräfte. Gerede bei Menschen, die viel alleine zu Hause sind, ist die Gesellschaft von einer Vertrauensperson wichtig um Gefühlen der Einsamkeit vorzubeugen.
Wie ist die rechtliche Situation bei der 24 Stunden Pflege und den Pflegekräften?
Häufig stellt sich vor der Beschäftigung einer Betreuungskraft aus Deutschland oder Europa die Frage, was ist legal und wo fängt ein illegales Beschäftigungsverhältnis an? Habe ich alle bürokratischen Hürden zur ordnungsgemäßen Beschäftigung genommen? Gerne bieten wir Ihnen unsere Hilfe zu diesen und allen weiteren Fragen – bis die geeignete Betreuungskraft gefunden ist. Wir beschäftigt und vermittelt ausnahmslos Personal mit sozialversicherungspflichtigem Beschäftigungsverhältnis und dem üblichen Versicherungsschutz. Europäische Mitarbeiter sind über die Vermittlungsfirma in ihrer Heimat angestellt wo alle anfallenden Sozialabgaben abgeführt werden.
Regeln des EU-Entsendungsgesetzes für die 24 Stunden Pflege:
- Die entsendete Betreuungskraft ist im eigenen Heimatland fest angestellt und versichert, hierbei führt der Arbeitgeber die Sozial-/ und Krankenversicherungsbeiträge ordnungsgemäß ab.
- Ein Arbeitsvertrag zwischen Arbeitgeber und Betreuungskraft muss vorliegen, das Dokument mit der Bezeichnung A1 dient zusätzlich als Beleg der abzuführenden Sozialleistungen.
- Ein Dienstleistungsvertrag zwischen dem Auftraggeber (Patient ggf. Bevollmächtigter) und dem Arbeitgeber ist Pflicht.
- Die Zahlung der monatlichen Personalkosten ist ausschließlich durch Rechnungsstellung und EU-Überweisung durch die jeweils zuständige Bank erlaubt.
- Dazu kommen 2-3 Stunden Freizeit pro Tag und mindenstens 8 Stunden durchgängige Nachtruhe (Grundlage ist der Erhebungsbogen, der auch gesonderte Regelungen bei Bedarf festlegen kann).
- Ein abschließbares und angemessen großes Zimmer zur Unterbringung der Betreuungskraft ist zur Verfügung zu stellen. Kost und Logis sind freizustellen.
Lesen Sie mehr über uns und Sabine Lorenz, die Gründerin von EuroPflege-24.
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